Krisen bewältigen
Krisen besitzen ein größeres Schadenspotenzial als Störungen oder Notfälle. Sie gefährden häufig die Existenz ganzer Unternehmen und Organisationen sowie das Leben oder die Gesundheit von Personen. TÜVIT berät, wie Sie sich und Ihre Organisation schützen und Krisen bewältigen können.
Das Ziel des Krisenmanagements ist die Schadensbegrenzung bei Eintritt einer Krise, die Gewährleistung eines Notbetriebs sowie die schnellstmögliche Rückführung der Geschäftsprozesse in den Regelbetrieb.
Somit wird dadurch auch die Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern und Gästen des Unternehmens in kritischen Situationen sichergestellt. Dies wird insbesondere durch die Etablierung organisatorischer Maßnahmen erreicht, die die beteiligten Personen dazu befähigen, auch in (unerwarteten) kritischen Situationen handlungsfähig zu bleiben und fundierte Entscheidungen zugunsten des Unternehmens treffen zu können.
Durch eine besondere Aufbauorganisation (= Krisenmanagementorganisation, u. a. Krisenstab) kann die zielgerichtete und koordinierte Bewältigung von Schadensereignissen sichergestellt werden. Die Bewältigung einer Krise wird dabei nicht durch Ablaufpläne, sondern Rahmenanweisungen und -bedingungen unterstützt.




Weiterführende Links zum Krisenmanagement
• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
- BSI-Standard 100-4 Notfallmanagement
- Umsetzungsrahmenwerk zum Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4 (UMRA)
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
- Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - zweite erweiterte und aktualisierte Auflage
- IT-Notfall- und Krisenübungen in Kritischen Infrastrukturen
• Initiative Wirtschaftsgrundschutz:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die nationalen, rechtlichen Anforderungen an ein betriebliches Krisenmanagement sind in dem Aktiengesetz und dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) im Unternehmensbereich beschrieben. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mögliche menschliche, betriebliche und externe Risiken identifizieren, analysieren und bewerten, um die Schadensauswirkungen einzugrenzen und mögliche Krisenansätze kontinuierlich aufzudecken.
Des Weiteren gelten insbesondere für KRITIS-Unternehmen aufgrund ihrer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens besondere Anforderungen an die Gewährleistung des eigenen Geschäftsbetriebes – auch im Krisenfall.
Unsere Leistungen im Rahmen möglicher Beratungsprodukte




Unterstützung beim Aufbau einer Krisenorganisation




Etablierung und Verbesserung interner Prozesse und Strukturen im Bereich des Krisenmanagements (Krisenstabsraum u. ä.)




Etablierung einer geeigneten Krisenkommunikation




Entwicklung von Krisenstabsleitfäden und Krisenhandbüchern




Vorbereitung und Durchführung von Krisenschulungen und -Workshops (bzw. Sensibilisierung sowie Aus- und Weiterbildung)




Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Krisenstabsübungen
Um das Thema ganzheitlich anzugehen, sollten die entsprechenden Planungen und Maßnahmen in ein ganzheitliches Managementsystem eingebettet werden. Hierzu empfiehlt sich der Aufbau eines Business Continuity Management Systems, bei dem wir Sie gerne unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.
